Rechtsprechung
   RG, 05.11.1930 - I 123/30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1930,412
RG, 05.11.1930 - I 123/30 (https://dejure.org/1930,412)
RG, Entscheidung vom 05.11.1930 - I 123/30 (https://dejure.org/1930,412)
RG, Entscheidung vom 05. November 1930 - I 123/30 (https://dejure.org/1930,412)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1930,412) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Erstrecken sich Patentschutz und Warenzeichenschutz dann, wenn der patentierte oder gezeichnete Gegenstand mit einem anderen verbunden wird und beide zusammen in Verkehr gelangen, auch auf den anderen Gegenstand? 2. Gerichtsbekannte Verkehrsanschauung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 130, 242
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer Skilieferungsvereinbarung in Höhe eines

    Hinsichtlich eines Sachpatents bedeutet dies, daß die die Lehre des Schutzrechts verkörpernde Sache mit der Veräußerung durch den Schutzrechtsinhaber (oder seinen Lizenznehmer) in dem genannten Sinne "gemeinfrei" wird, daß also der Erwerber die Sache in beliebiger Weise benutzen darf (RGZ 130, 242, 244 - Type H-Heizkissen; BGH LM § 6 PatG Nr. 15).
  • BGH, 22.03.1957 - I ZR 222/55

    Rechtsmittel

    Wird auch immer Vorsicht bei der Entscheidung der Frage geboten sein, ob und in welchem Umfange sich ein Zeichen im Verkehr durchgesetzt hat, so bestehen doch keine rechtsgrundsätzlichen Bedenken dagegen, daß die Tatsacheninstanzen im Einzelfall auch die Verkehrsdurchsetzung eines Zeichens von sich aus und auf Grund eigener Kenntnis ohne weitere Beweiserhebungen als offenkundig feststellen (RG GRUR 1940, 102 [105]; vgl. auch RGZ 130, 242 [248]; 143, 175 [184]; BGH GRUR 1956, 550 [552]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht