Rechtsprechung
RG, 05.11.1930 - I 123/30 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Erstrecken sich Patentschutz und Warenzeichenschutz dann, wenn der patentierte oder gezeichnete Gegenstand mit einem anderen verbunden wird und beide zusammen in Verkehr gelangen, auch auf den anderen Gegenstand? 2. Gerichtsbekannte Verkehrsanschauung.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 130, 242
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78
Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer Skilieferungsvereinbarung in Höhe eines …
Hinsichtlich eines Sachpatents bedeutet dies, daß die die Lehre des Schutzrechts verkörpernde Sache mit der Veräußerung durch den Schutzrechtsinhaber (oder seinen Lizenznehmer) in dem genannten Sinne "gemeinfrei" wird, daß also der Erwerber die Sache in beliebiger Weise benutzen darf (RGZ 130, 242, 244 - Type H-Heizkissen; BGH LM § 6 PatG Nr. 15). - BGH, 22.03.1957 - I ZR 222/55
Rechtsmittel
Wird auch immer Vorsicht bei der Entscheidung der Frage geboten sein, ob und in welchem Umfange sich ein Zeichen im Verkehr durchgesetzt hat, so bestehen doch keine rechtsgrundsätzlichen Bedenken dagegen, daß die Tatsacheninstanzen im Einzelfall auch die Verkehrsdurchsetzung eines Zeichens von sich aus und auf Grund eigener Kenntnis ohne weitere Beweiserhebungen als offenkundig feststellen (RG GRUR 1940, 102 [105]; vgl. auch RGZ 130, 242 [248]; 143, 175 [184]; BGH GRUR 1956, 550 [552]).